Bundesbrief
von 1291 |
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"Wenn nicht aus der Geschichte, woraus sollten wir sonst lernen?" © 2001 by Roger J. Zamofing |
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Wer Wahrheit mit Realität verwechselt und beides Verdrängt, muss sich nicht über die Folgen wundern... |
In Gottes
Namen. Das öffentliche Ansehen und Wohl
erfordert, dass Friedensordnungen dauernde Geltung gegeben werde.— Darum
haben alle Leute der Talschaft Uri, die Gesamtheit des Tales Schwyz und
die Gemeinde der Leute der unteren Talschaft von Unterwalden im Hinblick
auf die Arglist der Zeit zu ihrem besseren Schutz und zu ihrer Erhaltung
einander Beistand, Rat und Förderung mit Leib und
Gut innerhalb ihrer
Täler und ausserhalb nach ihrem ganzen Vermögen zugesagt gegen alle und
jeden, die ihnen oder jemand aus ihnen Gewalt oder Unrecht an Leib oder
Gut antun.— Und auf jeden Fall hat jede Gemeinde der andern Beistand auf
eigene Kosten zur Abwehr und Vergeltung von böswilligem Angriff und
Unrecht eidlich gelobt in Erneuerung des alten, eidlich bekräftigten
Bundes, — jedoch in der Weise, dass jeder nach seinem Stand seinem
Herren geziemend dienen soll. — |
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Zu Urkund dessen ist auf Verlangen der Vorgenannten diese Urkunde
gefertigt und mit den Siegeln der drei vorgenannten Gemeinden und Täler
bekräftigt worden. Geschehen im Jahre des Herrn 1291 zu Anfang des
Monats August. |
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Quellenwerk zur Entstehung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Abt. 1, Urkunden Bd., 1 Aarau 1933 |
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